Therapie

Praxis für Psychotherapie Sarah Buntzel

Was ist Psychotherapie?


Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen ("seelischen") Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden & Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige & körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen & mit Leid, Angst, Verunsicherung & Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen & die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.

Was ist Verhaltenstherapie?


Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten & nichtbewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen ihrer oder seiner Lebensgeschichte & der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung & Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben & weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele & der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin oder der Patient zur aktiven Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens & Fühlens motiviert & angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken & Fähigkeiten herausgearbeitet & für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?


Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind:

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin zeitnah mitteilen. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie & wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.


Wenn Sie privat versichert sind:

Ich stelle Ihnen die Psychotherapiekosten gemäß Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung und Sie rechnen diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung ab.

Sie verpflichten sich, dass Sie sich selbst vor Therapieaufnahme über die Tarifbestimmungen Ihres Versicherungsvertrages genau informieren & um die Therapiekostenübernahme bemühen.


Wenn Sie beihilfeberechtigt sind:

Ich stelle Ihnen die Psychotherapiekosten gemäß Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung und diese werden durch Sie zu Lasten der Beihilfe oder Privaten Krankenversicherung abgerechnet.

Sie verpflichten sich, dass Sie sich selbst vor Therapieaufnahme über die Tarifbestimmungen Ihres Versicherungsvertrages genau informieren & um die Therapiekostenübernahme bemühen.


Wenn Sie die Psychotherapiekosten selbst zahlen wollen:

Ich stelle Ihnen die Psychotherapiekosten gemäß Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung.

Wie beantrage ich eine Psychotherapie?


Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient & Therapeutin, ob die "Chemie" zwischen ihnen stimmt & eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan & voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen & festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient & Therapeutin für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten - dabei werde ich Sie selbstverständlich unterstützen. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann & teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.

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